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Informationen zur Rechtslage

Branntweinmonopol:
Die rechtliche Seite ist soweit recht einfach: In Deutschland, Österreich und in der Schweiz (sowie in den meisten anderen Ländern Nordeuropas) gibt es zumeist aus steuerlichen Gründen ein Branntweinmonopol welches die Herstellung von Alkohol allen Personen ohne entsprechende, vom Zollamt zu vergebende, Brennlizenz verbietet.
Die Freigrenze für Privatperonen in Deutschland beträgt 0,5 Liter, das heißt, Sie dürfen eine Destille in dieser Größe frei kaufen und benutzen. In Österreich liegt die offizielle Grenze bei 2 Litern (Österreich ist aber tolerant) und in der Schweiz kann man Destillen bis zu 3 Liter Brennkessel meldefrei erweben. Soweit das Gesetz ...

Export Österreich und andere EU Länder:
Da unsere Firma in Spanien sitzt, dürfen wir unsere Destillen uneingeschränkt weiterverkaufen, denn in Spanien existieren keine Gesetze gegen den Besitz oder den Verkauf einer Destillieranlage. Seit der Verwirklichung des Binnenmarktes der Europäischen Union "EU" dürfen wir in alle Mitgliedsstaaten der EU verkaufen und versenden - und zwar ohne Anmeldung beim Zoll! Innerhalb der EU dürfen alle Waren ohne Zollformalitäten von einem Land in ein anderes transportiert werden. Jedermann (und Jedefrau) darf unsere Destillen legal erwerben und sich ohne Anmeldung beim Zoll zusenden lassen. Allerdings müssen Sie sich natürlich trotzdem an die Gesetze in Ihrem Heimatland halten und eine Anmeldung eventuell selber vornehmen (ob Sie das aber tun oder lieber nicht, das bleibt Ihnen selbst überlassen). Wir melden Ihren Kauf nicht beim Zoll - übernehmen aber auch keine Verantwortung für eventuell auftretende rechtliche Probleme. Informieren Sie sich bitte vor Ihrem Kauf über die rechtlichen Bedingungen in Ihrem Land und überlegen Sie sich, ob Sie eine kleine legale Destillieranlage erwerben möchten, eventuell ein legales Brennrecht für eine größere Destille erhalten können, oder ob Sie sich lieber zu den Schwarzbrennern zählen.

Export nach Deutschland
Zum 1.7.2006 bekamen wir ein Schreiben vom deutschen Zoll, nach dem wir trotz des EU Binnnhandelsgesetzes alle Kunden einer Destillieranlage über 5 Liter beim deutschen Zoll melden müssen. Wir haben diese besondere rechtliche Situation prüfen lassen und tatsächlich scheint Deutschland das unsinnige Branntweinmonopol über geltendes EU Recht erheben zu dürfen. Nach dem deutschen Branntweinmonopolgesetz darf man privat Destillen bis zu 0,5 Liter Brennkessel besitzen, Ausnahmen müssen einzeln beantragt werden und die gibt es nur selten. Destillen zwischen 0,5 Liter und 5 Liter zählen generell als Privat und dürfen in Deutschland überhaupt nicht verwendet oder verkauft werden. Da hat Deutschland kein Herz für den Hobbybrenner!

AUSNAHMEGENEHMIGUNG! Wir haben eine Ausnahmegenehiigung bekommen und dürfen unsere 2,5 Liter Kompaktanlagen "Italia" und "Arabia" absofort legal verkaufen, allerdings nur zur gewerblichen Nutzung im Bereich ätherischer Öle.

Destillen über 5 Liter zählen als gewerblich und müssen beim Zoll gemeldet werden. Um uns nicht strafbar zu machen, müssen seit dem 1.2.2007 den Verkauf größerer Destillieranlagen mit einer Lieferadresse in Deutschland beim Zollamt in Karlsruhe / Freiburg melden. Wir werden versuchen diese extreme Einschränkung publik zu machen und rechtlich dagegen vorgehen. Wenn Sie uns im Kampf gegen das starre deutsche Branntweinmonopol unterstützen möchten, schicken wir Ihnen gerne kostenloses Infomaterial zu. Unser Ziel ist es, wenigstens den privaten Besitz von Hobbydestillen bis zu 5 Liter zu legalisieren.
LEGALIZE HOME DISTILLING!

Wenn Sie trotz der Auflagen in Deutschland bei uns eine größere Destille erwerben möchten, dann empfehlen wir Ihnen Urlaub zu machen. Am besten in Spanien (die Flüge sind teilweise günstiger als der Postversand). Wir können auch an Ihre Urlaubsadresse in Österreich, Frankreich oder irgendeinem anderen Land dieser Welt versenden. Falls Sie Fragen zum Branntweinmonopol und der aktuellen Gesetzeslage haben, beraten wir Sie gerne auch telefonisch oder per e-mail weiter, sicher finden wir eine Lösung.

Export in die Schweiz
Leider ist die Schweiz kein EU Mitgliedsstaat und es bestehen strikte Einfuhrbestimmungen sowie eine doppelte Meldepflicht. Destillen bis zu drei Liter sind kein Problem und dürfen in die Schweiz eingeführt werden. Wenn Sie eine größere Destille bei uns erwerben, sollten Sie das vorher bei Ihrem zuständigen Zollamt beantragen und genehmigen lassen.
Gerne schicken wir Ihnen auch eine größere Destille (auf Ihr Risiko auch ohne Anmeldung beim Zoll), wir sind aber verpflichtet eine Rechnung und einen Lieferschein außen am Paket anzubringen. Sollte der Zoll bemerken worum es sich handelt, bekommen wir die Destille zurückgesendet (Einfuhr verweigert) und können Ihnen den Wert abzüglich der Versandkosten zurückerstatten. Wir machen uns dabei nicht strafbar, aber falls Sie erwischt werden, müssen Sie vermutlich mit einer Strafe rechnen.

Export in Länder außerhalb der EU
Beim Versand in Länder außerhalb der EU müsen wir eine Rechnung außen am Paket anbringen. Bisher gab es noch in keinem Land der Welt (außer der Schweiz) Probleme mit der Einfuhr unserer Destillieranlagen, in manchen Fällen müssen Sie aber noch einen Einfuhrzoll zahlen, denn dann aber der Zoll unabhängig von uns erhebt.

Destillieren
Ob Sie mit Ihrer Destille legal destillieren dürfen, hängt von ihrem Heimatland ab. Unseres Wissens ist jede Destillation in Deutschland meldepflichtig, während in Österreich privat bis zu zwei Liter Maische gebrannt werden dürfen. In Frankreich darf man sogar bis zu 20 Liter pro Jahr zum Eigenbedarf selber brennen. Glücklicherweise gibt es zur Herstellung von Aromaölen oder Kosmetik- und Heilmitteln zumeist keine Einschränkungen. Sie müssen aber trotzdem Ihre Destille beim zuständigen Zollamt melden. Wer Alkohol destillieren möchte, benötigt ein Brennrecht und / oder muß jeden Brennvorgang dem zuständigen Zollamt melden.

Gewährleistung
Unsere Informationen beruhen auf den Aussagen vom Zollinformationszentrum Frankfurt, der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, von verschiedenen Wirtschafts- und Außenhandelsexperten bei www.wer-weiss-was.de und von unserem spanischen Anwalt. Wer es genau wissen möchte kann sich unter der Telefonnummer 069-469976-00 beim Zollamt (Frankfurt) weiter informieren. Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit dieser Angaben und keine Verantwortung für eventuell auftretende Probleme mit entsprechenden Behörden.

Bisher lieferten wir völlig problemlos in die folgenden Länder: Argentinien, Belgien, Bosnien, Bulgarien, Chile, China, Dänemark, Equador, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Holland, Israel, Italien, Irland, Island, Japan, Jordanien, Kanada, Lettland, Libanon, Luxemburg, Madagskar, Neu Kaledonien, Norwegen, Österreich, Peru, Polen, Polinesien, Russland, Seychellen, Slovenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Ukraine, USA

Es gab Einfuhrverweigerungen für Destillen (über 3 Liter Brennkessel) in die Schweiz und wie oben bereits beschrieben ist Deutschland seit letztem Jahr etwas zickig, vor allem wenn es um private Destillieranlagen zwischen 0,5 und 5 Liter Brennkessel geht. Beim Kauf einer Destille über Ebay (mit deutscher Adresse) müssen Sie davon ausgehen, das nach 2 spätestens drei Jahren der Deutsche Zoll bei Ihnen anklopft und sich nach dem Verbleib der Destille erkundigt. Die zuständigen Behörden sind sehr langsam, haben aber tatsächlich direkten Zugriff auf die Daten von Ebay.



Destille 1905 Anisschnaps-Destille von 1905


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